ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Angebote
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
Preise
Den Preisen ist zugrunde gelegt, dass die Arbeiten kontinuierlich und ohne Unterbrechung ausgeführt werden.
Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung
a) Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder
b) Materialkostenerhöhung aufgrund Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen
der Weltmarktpreise für Rohstoffe oder der Einstandspreise oder
c) nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehende und Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein,
so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und
Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. Pauschalpreiszugaben werden nicht gegeben.
Leistungsausführung
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos versperr bare Räume für den Aufenthalt zur Verfügung zu stellen; weiters ist die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.
Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Material-beschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
Für die Sicherheit der vom Auftragnehmer oder dessen Lieferanten angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Auftraggeber verantwortlich; Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
Der Auftraggeber hat die Anlieferung von zur Leistungsausführung erforderlichen Materialien, Geräte und Maschinen an den Leistungsort zu gewährleisten.
Die Ware wird auf Kosten der Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies schriftlich vereinbart ist.
Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
Leistungsfristen und Termine
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert oder unterbrochen, so werden die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben, soweit die Verzögerungen oder Unterbrechungen nicht durch Umstände, die der Auftragnehmer selbst zu vertreten hat, verschuldet worden sind, trifft den Auftragnehmer kein Verschulden, hat der Auftraggeber alle durch die Verzögerungen oder Unterbrechungen auflaufenden Mehrkosten zu tragen und kann der Auftragnehmer seine Leistungen und seinen Aufwand mittels Teilabrechnung fällig stellen.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten.
Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers aus-geschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung entweder im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht oder gerichtlich festgestellt oder sonst vom Auftragnehmer anerkannt ist. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung trotz einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentum stehenden Waren zurücknehmen, ohne dass diese einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
Bei Zahlungsvertrag sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem gültigen normalen Bankzinsfuß zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurücknehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
Beschränkungen des Leistungsumfanges
(Leistungsbeschreibung)
Risse und Brüche von Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten sind als Folge nicht erkennbarer Spannungen oder Materialfehler möglich; dies insbesondere auch im Zuge von Montage und Instandsetzungsarbeiten.
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
Lebensdauer.
Behelfsmäßige Instandsetzungen werden nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt und sind nur von äußerst beschränkter Haltbarkeit.
Bei zerrütteltem oder bindungslosem Mauerwerk sind Schäden bei Stamm-arbeiten möglich.
Trotz sorgfältiger Ausführung von Bohr- und Stemmarbeiten sind Schäden, insbesondere Beschädigungen von verlegten Leitungen (Elektro, Post, TV, etc.) nicht auszuschließen; solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Beigestellte Waren
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, zum Entgelt zusätzlich 15 % seines Verkaufspreises dieser oder gleichartiger Waren dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (Anschlussprovision).
Für solche vom Auftraggeber beigestellten Geräte und Materialien wird nicht
Gewähr geleistet.
Gewährleistung
Soweit kein Wandlungsanspruch des Auftraggebers besteht, wird Gewähr geleistet durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten. Ansprüche auf Gewährleistung bestehen nicht, wenn offene oder sonst erkennbare Mängel nicht sofort bei Übernahme der erbrachten Leistungen gerügt werden, jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau.
Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers bei der Gewährleistung.
Für produktions- und materialbedingte Abweichung in den Farbnuancen Kann keine Gewähr geleistet werden.
Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet nur für von ihm verschuldete Schäden an dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungs-ausführung zur Bearbeitung übernommen hatte, Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weitergehenden Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer ist grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten.
Produkthaftung
Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedienungs-anleitungen, Vorschriften des Lieferwerks etc. und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
Im Falle gesetzlicher Produkthaftung ist die Haftung für Sachschäden - auch die der Vor- und Zulieferer - auf solche Schäden beschränkt, die Verbraucher erleiden. Diese Haftungsbeschränkung ist vollinhaltlich auf anfällige Abnehmer zu überbinden, und zwar mit Verpflichtung zur weiteren Überbindung.
Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz des Auftragnehmers (LINZ)
Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich einverstanden, dass die Firma Wagner Heizung Bad Klima GmbH meine Kontaktdaten für Angebotserstellung auch an Fachpartner weitergibt. Auch zu Informationszwecken per E-Mail, Telefon oder Brief, darf die Firma Wagner Heizung Bad Klima GmbH meine Daten verwenden. Eine Baustellendokumentation, für spätere Verwendung, wird bei der Firma Wagner Heizung Bad Klima GmbH angelegt und gesichert. Diese Erklärung kann ich gegenüber der Firma Wagner Heizung Bad Klima GmbH jederzeit widerrufen!